Für ein verlobtes Pärchen gibt es neben den schönen Vorbereitungen zur Hochzeit leider auch ein paar unangenehmere – aber wichtige – Punkte zu besprechen. Einer davon ist z.B. der Ehevertrag. So unromantisch es klingt, hat er einen zu unrecht schlechten Ruf. Im Gegenteil: Objektiv betrachtet, ist es eher vernünftig und vorausschauend, in der Zukunft einem möglichen Streit oder schlechten Gefühlen vorzubeugen.
Denkt ihr über einen solchen Vertrag nach, könnt ihr euch hier informieren (auch zum Ehevertrag-Muster). Denn wir haben für euch alles zusammengestellt, was ihr wissen müsst.
Diesen Artikel haben wir aufgeteilt in die Bereiche:
- Was regelt ein Ehevertrag?
- Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Ehevertrag: Wann abschließen?
- Wie macht man einen Ehevertrag?
- Was kostet ein Ehevertrag?
1. Was regelt ein Ehevertrag?
Der Ehevertrag regelt die persönlichen Verhältnisse zwischen den beiden Ehepartnern.
Dabei steht meistens die Verteilung des Geldes und die Unterhaltspflicht (im Falle einer Scheidung) im Vordergrund. Aber auch anderen Dinge, wie z.B. die Rollenverteilung in der Ehe, können mit aufgenommen werden.
Der “automatische” Ehevertrag
Streng genommen, geht jedes Ehepaar eine Art Ehevertrag ein. Allerdings folgt ihr, wenn ihr keinen individuellen Vertrag formulieren lasst, den per Gesetz vorgegebenen Regelungen, falls es zu einer Trennung und Scheidung kommt.
Das bedeutet: Ein Paar ohne Ehevertrag lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dabei wird das Vermögen der Eheleute zwar getrennt betrachtet. Im Falle einer Scheidung wird jedoch der Zugewinn während der Ehe ausgeglichen.
Zudem gilt standardmäßig, dass die Eheleute einander unterhaltspflichtig sind. Nach der Trennung hat derjenige Anspruch auf Unterhalt, der nicht selbst für sich sorgen kann. Der sogenannte Versorgungsausgleich bewirkt außerdem, dass erworbene Rentenansprüche ausgeglichen werden.
Diese Regelung ist also eher auf die vor Jahrzehnten übliche “Alleinversorgerehe” zugeschnitten und nicht mehr zeitgemäß.
Die drei Güterstände
Es gibt in Deutschland drei Güterstände, die vertraglich festgelegt werden können. Ohne Ehevertrag gilt nach der Hochzeit dann automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass jeder sein bisheriges Vermögen behält und selbst verwaltet. Alles was in der Ehe an Vermögen aufgebaut wurde, wird bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt (geerbte Dinge und Schenkungen werden aber nicht dazu gerechnet).
Gütertrennung
Bei einer Gütertrennung bleibt das Vermögen auch in Zukunft getrennt und es gibt keinen Ausgleich im Falle einer Scheidung. Trotzdem kann man auch Dinge gemeinsam kaufen, wie z.B. ein Haus. Wichtig dabei ist, dass dann auch wirklich beide Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen.
Gütergemeinschaft
Hier wird im Prinzip das ganze Vermögen beider Ehepartner in einen Topf geschmissen.
Egal, wie viel Geld vor der Hochzeit besessen wurde oder innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde – das Vermögen gehört beiden und würde nach einer Trennung zur Hälfte aufgeteilt werden.
Heutzutage ist dieser Güterzustand weniger sinnvoll und wird deshalb kaum noch genutzt.
2. Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist besonders interessant für Paare, die bisher oder zukünftig sehr unterschiedlich hohe Einkommen haben. Außerdem sind ein hohes Vermögen oder Schulden sowie ein zu erwartendes Erbe oft der Grund für einen Vertrag.
1. Ein Partner hat Schulden
Geht ein Partner mit Schulden in die Ehe, dann kann man vertraglich eine Regelung treffen, dass die Schuldentilgung zum Zugewinn dazu gerechnet wird. Ohne Ehevertrag kann es z.B. sein, dass der andere Partner mithilft, die Schulden zu tilgen und geht womöglich bei einer Scheidung trotzdem leer aus (obwohl er vielleicht während der Ehe viel erwirtschaftet hat).
2. Ein Partner ist selbstständig oder besitzt eine eigene Firma
Hat ein Partner eine Firma, deren Vermögen innerhalb der Ehe wächst, dann müsste man im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag die Hälfte des gewachsenen Vermögens der Firma an den anderen Partner abgeben bzw. diesen ausbezahlen – das könnte unter Umständen den Ruin für die Firma bedeuten.
Anders herum kann auch der Partner, der nicht unternehmerisch tätig ist, vor eventuellen Gläubigerzugriffen geschützt werden.
Durch eine Gütertrennung kann man für diese Fälle vorsorgen.
3. Beide sind berufstätig und möchten Kinder
Verheiratete Paare mit Kindern, die beide berufstätig sind und es (mit Pausen) bleiben möchten, sollten für eine gemeinsame Regelung sorgen. Denn durch die Planung gemeinsamer Kinder und deren Betreuung wird die berufliche Laufbahn eines Partners nicht in der Weise verlaufen, wie es ohne Kinder der Fall gewesen wäre. Die Absicherung des nachehelichen Unterhalts und der Rentenansprüche sollte daher fair geregelt werden.
3. Ehevertrag: Wann abschließen?
Ihr könnt jederzeit einen Ehevertrag abschließen. Auch während der Ehe kann ein Vertrag abgeschlossen, erweitert oder abgeändert werden.
Im Idealfall nehmt ihr euch vor der Hochzeit ein halbes Jahr Zeit, um das Thema Ehevertrag abzuhaken. Nicht immer stimmen die Ideen und Wünsche sofort überein – ihr solltet also nichts überstürzen oder gar darüber streiten.
Setzt euch als Paar in Ruhe zusammen und besprecht gemeinsam, wie ihr euch in finanzieller Hinsicht den Ablauf der Ehe vorstellt und wie sich eine Trennung darauf auswirken würde. Nutzt die Gelegenheit, um über Sorgen und Zukunftsängste zu sprechen.
Sind Kinder in der Ehe geplant, wird einer der Partner seine berufliche Zukunft hinter die gemeinsamen Ziele der Familie zurückzustellen müssen.
Beim Brainstorming sollte es darum gehen, gemeinsam für einander zu sorgen und gar nicht erst ein “Gegeneinander” aufkommen zu lassen. Das nimmt im möglichen Streitfall eine Menge Konfliktpotential. Im Falle einer Scheidung gibt es euch die Chance ohne Rosenkrieg ums Geld auseinander gehen zu können.
4. Wie macht man einen Ehevertrag?
Im Grunde kann jeder mit seinem zukünftigen oder schon angetrauten Partner einen Ehevertrag aufsetzen. Allerdings wird dieser erst gültig, wenn er in notarieller Form bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten abgeschlossen wurde.
Idealerweise passt ihr ein Ehevertrag-Muster an eure eigenen Wünsche an. Bei Vorlagen.de findet ihr einen Muster-Ehevertrag, das ihr nach dem Download entsprechend verändern könnt.
Beratung beim Rechtsanwalt
Wer sich für einen Ehevertrag entscheidet, kann sich aber auch erst beim Rechtsanwalt beraten lassen und mit diesem einen individuellen Vertrag ausarbeiten.
Unterzeichnung bei Notar
Damit der Ehevertrag rechtlich gültig ist, muss er von beiden Partnern beim Notar unterzeichnet werden. Die Gebühren für die Abzeichnung sind abhängig von eurem aktuellen Vermögen.
Wird ein Vertrag vor der Hochzeit beim Notar geschlossen, so wird dieser aber erst mit der Heirat gültig.
Übrigens macht es auch Sinn, sich beim Notar bezüglich eines Testaments und einer Generalvollmacht beraten zu lassen.
5. Was kostet ein Ehevertrag?
Hier haben wir ein paar grobe Anhaltspunkte zu den Kosten für einen Ehevertrag für euch. Natürlich sind diese von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich und hängen auch sehr stark von eurem Vermögen ab.
Rechtsanwalt
Die Anwaltskosten für einen Ehevertrag belaufen sich für die Erstberatung auf ca. 100-200€.
Geht es um das Ausarbeiten eines individuellen Vertrages, sind die Kosten sehr unterschiedlich, da sie abhängig von euren Vermögenswerten sind.
Beispiel: Beträgt das Gesamtvermögen ca. 100.000€, dann liegen die Anwaltskosten bei ca. 3.000€.
Notar
Bei einem gemeinsamen Reinvermögen von 100.000€ liegen die Kosten, um den Ehevertrag notariell beglaubigen zu lassen bei ca. 400-600€.
Bitte beachtet, dass dies keine Rechtsberatung ist! Wir haben lediglich für euch die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
Falls ihr konkretere Fragen habt, dann wendet euch am besten an einen Anwalt oder Notar.
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